Infos zur richtigen Kinderfahrradbeleuchtung
Wenn Kinder selbstständig im Straßenverkehr unterwegs sind, sollte am Fahrrad eine korrekte und StVZO-konforme Beleuchtung montiert sein. Hier erfährst du, worauf du bei der Kinderfahrrad-Beleuchtung achten solltest.
WAS GIBT ES BEI DER BELEUCHTUNG AM KINDERFAHRRAD ZU BEACHTEN?
Es stimmt, dass "Lichtfahrer sichtbarer sind". Die Straßenverkehrsordnung (StVZO) regelt klar und deutlich, welche Beleuchtungselemente verbaut werden müssen. Neben einem Front- und Rücklicht müssen auch ein Front- und Rückstrahler montiert werden. Verpflichtend nach der StVZO sind jeweils zwei Reflektoren pro Rad und pro Pedal. Vor allem in den Speichen der Laufräder können allerdings weitere Reflektoren montiert werden. Bei kleinen Kindern kann eine reflektierende Fahne zusätzlich für mehr Sichtbarkeit sorgen. Auch reflektierende Streifen auf Helm und Kleidung sind empfehlenswert. Generell gilt: Je mehr Reflektoren, desto besser.
WAS IST ZU EMPFEHLEN UND WAS NICHT?
Wer sich an die Angaben der StVZO hält, macht definitiv nichts falsch. Es gibt kein "zu viel" in Sachen Beleuchtung, aber ein "zu wenig" kann gefährlich sein. Wenn Kinder, sei es allein oder unter Aufsicht, im Dunkeln unterwegs sind, sollte das Maximum an Beleuchtung verbaut werden, um die Sichtbarkeit so weit wie möglich zu erhöhen. Die richtige Montage der Beleuchtung ist wichtig, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden und selbst den Weg gut ausleuchten zu können.
WARUM IST DIE SPEED BUDDIES FAHRRADBELEUCHTUNG EMPFEHLENSWERT?
Je nach Größe und Einsatzzweck des Kinderfahrrades sind bereits Beleuchtungen verbaut. Allerdings verfügen kleinere Fahrräder meist nur über einzelne Reflektoren. Grundsätzlich ist es wichtig, ein Fahrrad auszuwählen, das für den Einsatzzweck des Kindes geeignet ist und über die erforderlichen Anbauteile verfügt. Die Speed Buddies Fahrradbeleuchtung erfüllt alle wichtigen Voraussetzungen für sicheres Fahren im Straßenverkehr.
Wenn das ausgewählte Kinderfahrrad über eine Beleuchtung verfügt, sollte darauf geachtet werden, dass die Richtlinien der StVZO erfüllt sind. Hierzu gehören ein Frontscheinwerfer, Rücklicht, Front-Rückstrahler bzw. Reflektor, Heck-Rückstrahler bzw. Reflektor, mindestens zwei Speichenreflektoren pro Rad sowie Pedalrückstrahler an der Vorder- und Rückseite. Lange Zeit war es üblich, dass die Energieversorgung von einem Dynamo übernommen wurde. Heutzutage sind jedoch auch akkubetriebene Lichtsysteme erlaubt. Wichtig ist bei allen Beleuchtungsprodukten, dass sie über eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt verfügen. Die Kennzeichnung "StVZO konform" gibt Auskunft darüber, dass diese Zulassung vorhanden ist. Es ist darauf zu achten, dass alle Leuchten und Reflektoren vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sind und über eine Zulassungsnummer bzw. ein Prüfzeichen verfügen.
Eine gute Fahrradbeleuchtung ist also ein wichtiger Faktor für die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem für Kinder. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Beleuchtung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und über eine Zulassung verfügt.